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Die neue DIN E 1946, Teil 4
unterscheidet im wesentlichen in 3 Klassifizierungen.
OP-Raumlasse 1a (TAV) ist erforderlich z.B. für folgende Bereiche / Eingriffe:
Beispiele: ----------- - Totalendoprothesen an Knie und Hüfte, sowie Wirbelsäulenchirurgie - Hernien-Netzimplantate - Gefäßprothesen - Neurochirurgie - Penisprothesen - Mammaprothesen - Transplantationen ganzer Organe - Tumoroperationen mit großflächig-offenem Operationsfeld - Operationen mit Zeitsummen (aus Richtzeit, Lagerungszeit offenes Instrumentariums sowie Schnitt-Naht-Zeit), die ausschließlich unter TAV-Bedingungen die Gewähr zur Einhaltung der Anforderungen des Medizinschutzgesetzes respektive der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sicherstellen.
OP-Raumlasse 1b z.B. für folgende Bereiche / Eingriffe:
Beispiele: ------------ - Diagnostische Arthoskopie - Mediastino- und Torakoskopie - Linksherzkatheder-Untersuchungen - Schrittmacher-Implantationen
=> alles was nicht unter die OP-Raumklasse 1a fällt.
Raumklasse II:
Dies sind Räume, in denen keinerlei Operationshandlungen vorgenommen werden. In diesen Räumen werden vornehmlich folgende Bereiche durchgeführt:
- Endoskopie (Gastro-, Colo-, Bronchoskopie) - große Wundbehandlungen - Verbandswechsel
Räume die keine Hygieneklimatechni benötigen sind z.B.: - Untersuchungsräume Nicht invasiv, wie z.B. Ultraschall, EKG, EEG, EMG)
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