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Die neue DIN E 1946, Teil 4

unterscheidet im wesentlichen in 3 Klassifizierungen.


OP-Raumlasse 1a (TAV) ist erforderlich z.B. für folgende Bereiche / Eingriffe:

Beispiele:
-----------
- Totalendoprothesen an Knie und Hüfte, sowie Wirbelsäulenchirurgie
- Hernien-Netzimplantate
- Gefäßprothesen
- Neurochirurgie
- Penisprothesen
- Mammaprothesen
- Transplantationen ganzer Organe
- Tumoroperationen mit großflächig-offenem Operationsfeld
- Operationen mit Zeitsummen (aus Richtzeit, Lagerungszeit offenes Instrumentariums
sowie Schnitt-Naht-Zeit), die ausschließlich unter TAV-Bedingungen die Gewähr
zur Einhaltung der Anforderungen des Medizinschutzgesetzes respektive der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung sicherstellen.

OP-Raumlasse 1b z.B. für folgende Bereiche / Eingriffe:

Beispiele:
------------
- Diagnostische Arthoskopie
- Mediastino- und Torakoskopie
- Linksherzkatheder-Untersuchungen
- Schrittmacher-Implantationen

=> alles was nicht unter die OP-Raumklasse 1a fällt.

Raumklasse II:

Dies sind Räume, in denen keinerlei Operationshandlungen vorgenommen werden.
In diesen Räumen werden vornehmlich folgende Bereiche durchgeführt:

- Endoskopie (Gastro-, Colo-, Bronchoskopie)
- große Wundbehandlungen
- Verbandswechsel

Räume die keine Hygieneklimatechni benötigen sind z.B.:
- Untersuchungsräume
Nicht invasiv, wie z.B. Ultraschall, EKG, EEG, EMG)